Hinter etwas sperrigen Begriffen müssen sich nicht zwangsweise sperrige Sachverhalte verbergen. Denn dass mit einem Landesverwaltungsverfahrensgesetz die stärkere Bürgerbeteiligung bei Großprojekten und die Einführung elektronischer Verwaltungsabläufe verbunden sind, überraschte im Vorfeld
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